Ein Gynäkologe muss Schadenersatz an eine Patientin zahlen, weil er ihr zu spät zu einem Mammografie-Screening geraten hat. Das hat ein Oberlandesgericht entschieden.
Vía Aerzte Zeitung Online http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/arzthaftung/article/845796/arzthaftung-nicht-screening-geraten-schadenersatz-faellig.html
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