Patienten, die nach einer fachgerechten Prostataoperation unter Erektionsstörungen leiden, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Gleiches gilt für Ejakulationsstörungen, wenn die Männer über das Risiko zutreffend aufgeklärt wurden.
Vía Aerzte Zeitung Online http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/845478/schadenersatz-stimmiger-aufklaerung-gibts-kein-geld.html
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